Wetterinfo

25.06.2024 12:45 von Sonja Soydan (Kommentare: 0)

Wichtiger Hinweis !

Auch wenn wir einen Frosch im Spiel haben, können wir das Wetter nur erahnen. Wir beobachten die Wetterentwicklung und entscheiden aufgrund unserer langjährigen Erfahrung zumeist erst vor Ort. So manche Wetterfront zog an Langenzenn vorüber. Kleinere Schauer, Nieselregen sind für uns spielbares Wetter.

Deshalb:

Die Aufführungen im Rahmen der Klosterhofspiele finden - wenn vertretbar - auch bei ungünstiger Witterung statt. Deshalb bitten wir unsere Zuschauer, sich mit der Kleidung entsprechend einzurichten (keine Regenschirme! Diese nur in den letzten Reihen). Regencapes sind beim Getränkeverkauf und während der Vorstellung beim Sicherheitsdienst erhältlich (soweit Vorrat reicht).

Aufgrund von Erfahrungswerten werden Aufführungen nur unmittelbar vor dem geplanten Aufführungsbeginn abgesagt (maximal zwei Stunden bis unmittelbar vor Aufführungsbeginn). Sollte eine Vorstellung bereits vor Beginn abgesagt werden (z.B. wegen anhaltender Gewittertätigkeit), behalten die gelösten Karten für eine eventuelle Ersatzvorstellung (wird bei Absage vor Ort bekannt gegeben) ihre Gültigkeit, bzw. können gegen Karten für eine andere Aufführung eingetauscht werden (nur möglich bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten gekauft wurden).

Wird keine andere Vorstellung besucht, sind die Karten bis spätestens sieben Tage nach der abgesagten Vorstellung bei der Vorverkaufsstelle, bei der sie gekauft wurden, mit Angabe einer Bankverbindung, zur Erstattung einzusenden. 
Gezahlte Vorverkaufsprovisionen werden nicht erstattet. Die Rückerstattung erfolgt nur durch Banküberweisung.

Gruppen ermäßigte Karten können nur geschlossen zurückgegeben werden. Verspätet zurückgegebene Karten, können aus abrechnungstechnischen Gründen nicht zurück erstattet werden.

Muss die Spielleitung eine begonnene Aufführung wegen witterungsbedingter Gefahren für die Gesundheit der Mitwirkenden und der Zuschauer unterbrechen, bitten wir unsere Zuschauer im Kreuzgang zu warten. Sollte die Vorstellung spätestens nach mehr als die Hälfte der angesetzten Spielzeit nicht mehr fortgesetzt werden können und endgültig abgebrochen werden, haben Sie – wie bei Freilichtspielen üblich – keinen Ersatzanspruch.

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